Führerschein ab 17
Seit Januar 2011 ist es nun soweit. Der Modellversuch "das begleitende Fahren
mit 17" wurde erfolgreich in ein Dauerrecht überführt.
Was ist eigentlich begleitendes Fahren?
Es ist nicht nur so, dass junge Fahrer viel häufiger verunglücken als Erfahrene, die
meisten jungen Fahrer verunglücken im ersten Jahr nach Erhalt ihres Führerscheins.
Genau hier setzt das begleitende Fahren an. Der junge Fahrer erwirbt die Fahr-
erlaubnis bereits mit 17 Jahren, darf aber nur zusammen mit seinem Begleiter
fahren. Die Fahrschulausbildung kann mit 16,5 Jahren begonnen werden und
unterscheidet sich nicht von der normalen Führerscheinausbildung. Mit Erreichen
des 18. Lebensjahres kann bei der zuständigen Führerscheinbehörde der Karten-
führerschein beantragt werden.
Begleiter können ein oder mehrere eingetragene Personen sein, die mindestens
30 Jahre alt sind, 5 Jahre Fahrpraxis vorweisen können und maximal 3 Punkte im
Verkehrszentralregister eingetragen haben.
Die Aufgaben des Begleiters sind:
- beruhigend auf den jungen Fahrer/in einwirken
- dem jungen Fahrer/in bei der Entwicklung des eigenen Fahrstils mit Rat und Tat
zur Seite stehen
- in schwierigen und kritischen Situationen rechtzeitig den entscheidenden Tipp
geben und zusammen erlebte Situationen gemeinsam analysieren
Aber Vorsicht.
Der junge Fahrer/in ist fertig ausgebildet, geprüft und voll verantwortlicher Fahrzeug-
führer/in.
Der Begleiter darf keinesfalls in das Fahrgeschehen eingreifen!
Alles in allem bietet das begleitende Fahren viele Vorteile und Chancen. Nutzen auch
Sie die Möglichkeit, Ihrem Nachwuchs die besten Voraussetzungen für sicheres und
unfallfreies Fahren zu ermöglichen.
Der Führerschein ab 17 ist ein bedeutender Beitrag zur Verkehrssicherheit.