Seit dem 19. Januar 2013 gelten neue Fahrerlaubnisklassen! Ab diesem Termin sind Führerscheindokumente nur noch auf eine Dauer von 15 Jahren befristet. Danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
Da dies aber lediglich zum Zwecke der Fälschungssicherheit gemacht wird, wird hierbei ein neues Dokument ohne zusätzliche Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden.
Für Inhaber von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt:
Bestehende Fahrberechtigungen werden grundsätzlich nicht eingeschränkt. Nur in bestimmten Klassen gibt es Ausnahmen; der ADAC schreibt hierzu: Für "Altinhaber" gilt ein weitreichender Bestandsschutz.
Einen nur eingeschränkten Bestandsschutz gibt es für Lkw- und Busführerscheine:
Diese Fahrerlaubnis ist auch dann befristet, wenn sie vor 1999 erteilt wurde. Ihre Inhaber müssen sich für eine Verlängerung dieser Fahrberechtigungen ärztlich untersuchen lassen. Für Pkw und Motorradfahrer gibt es keine derartigen Untersuchungspflichten.
In den beiden nachfolgenden Tabellen sind die Pflichtstunden im theoretischen Unterricht der einzelnen Klassen dargestellt. Im theoretischen Unterricht werden der Grundstoff sowie der klassenspezifische Zusatzstoff vermittelt.
Beim Neuerwerb eines Führerscheins sind grundsätzlich 12 Doppelstunden je 90 Minuten Grundstoff erforderlich. Bei einer Erweiterung (z.B. von Klasse A1 auf B) reduziert sich dies auf lediglich 6 Pflichtstunden. Die Pflichtstunden des klassenspezifischen Zusatzstoffs variieren jedoch in den einzelnen Klassen.
Klasse | Grund- stoff* |
Zusatz- stoff* |
Gesamt* |
A | 12 | 4 | 16 |
A1 | 12 | 4 | 16 |
B | 12 | 2 | 14 |
M | 12 | 2 | 14 |
L | 12 | 2 | 14 |
T | 12 | 6 | 18 |
* Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten |
Erweiterung Klasse |
Vorbesitz Klasse |
Zusatz- stoff* |
C1 | B | 6 |
C | B | 10 |
C | C1 | 4 |
CE | C | 4 |
BE, C1E ohne theoretische Prüfung | ||
* Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten |